Wie zu beobachten ist, lassen sich Heiratswillige aus Oberweser seit einigen Jahren auf der Sababurg oder auf der Trendelburg trauen, Tendenz steigend.
Da innerhalb des gemeinsamen Standesamtsbezirks Wesertal Trauungen auch in der Klosterkirche Lippoldsberg angeboten und gut nachgefragt werden, wird nun als weitere örtlich Alternative ab dem 1. August 2010 die Möglichkeit eröffnet, Märchenhochzeiten bzw. Trauungen im historischen Ambiente des Webereimuseums Gieselwerder durchzuführen. In zentraler Lage zwischen Kirche, Gastronomie und Haus des Gastes kann dies auch mit Auftritten der Märchenfigur Schneewittchen verbunden werden.
Für nähere Informationen stehen die Standesbeamten im Rathaus Wahlsburg (Tel: 05572-9378-0), der Verwaltungsaußenstelle Oedelsheim (Tel: 05574-307) sowie Familie Kircher als Betreiber des Museum unter Tel: 05572-4448 zur Verfügung.
Der Lebensmittelmarkt in Gieselwerder wird zum 30. September 2010 in seiner jetzigen Form schließen. Wie schon bei der ersten Schließung vor 4 Jahren bemüht sich die Gemeinde gemeinsam mit dem Eigentümer intensiv um eine Nachfolgelösung, um auch künftig eine Grundversorgung für Einwohner und Gäste zu gewährleisten.
Die Firma tegut-Lebensmittel ist bereit, in dieses Geschäft mit einem neuen Nahversorgungskonzept zu investieren, sodass künftige Marktbetreiber ohne Eigenkapital einsteigen können.
Wer Interesse hat, kann sich mit der Eigentümerfamilie Drüeke, Tel: 05572 - 682 oder mit Bürgermeister Henne in Verbindung setzen.
Am vorletzten Wochenende haben Unbekannte den Zulauf vom Lumbach in den Graben zur Quentinschen Mühle geöffnet. Dadurch wurde zwar das optische Phänomen des "Wasser bergauf" kurzfristig wieder sichtbar, jedoch konnte nur durch die Aufmerksamkeit der Familie Quentin-Damm verhindert werden, dass der Mühlteich überlief und damit größeren Schaden für die unterliegenden Grundstücke und die Landesstraße 763 verursacht hätte.
Wäre es zu einem Überlaufen gekommen, wäre der Familie Quentin-Damm ein Vermögensschaden in nicht bezifferbarer Höhe entstanden. Die Polizei wurde über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Wir weisen darauf hin, dass alle zu beteiligenden Behörden und auch der Heimat- und Verkehrsverein Gieselwerder an einer Lösung zur Aufrechterhaltung unserer bedeutsamen touristischen Einrichtung "Wasser bergauf" interessiert sind und daran mitwirken.
Ebenfalls ist die Finanzierung und Unterhaltung eines Weiterbetriebs des Mühlgrabens noch zu klären. Auch hierum bemüht sich die Gemeinde Oberweser nach Kräften. Dieser Einsatz wird jedoch durch unverantwortliches Manipulieren am Bachlauf und am Mühlteich konterkariert und künftig zur Anzeige gebracht.
Unter dem Motto "Mittagsruh von eins bis drei - ich bin dabei!" appellieren wir an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, bei der "Aktion Netter Nachbar" mitzumachen!
Die hessische Landesregierung hat schon vor über fünf Jahren die Gefahrenabwehrverordnung gegen Lärm aufgehoben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man nicht auch auf freiwilliger Basis Rücksicht nehmen kann. Sowohl Nachbarn als auch erholungssuchende Feriengäste sind dankbar für jeden Rasenmäher und jedes laute Arbeitsgerät, das nicht in der Mittagszeit zum Einsatz kommt.
Rücksichtnahme ist einfacher als man denkt - seien auch Sie ein netter Nachbar!
Das gemeindliche Hallenbad in Oedelsheim konnte in diesem Jahr nicht zur üblichen Eröffnungszeit April für den Badebetrieb freigegeben werden da umfangreiche Sanierungsarbeiten an der Dachkonstruktion erforderlich waren. Bei den Sanierungsarbeiten wurde festgestellt, dass auch Halterungen abgerostet waren die zusätzlich ausgetauscht werden mussten. Dadurch hat sich die ursprünglich vorgesehene Eröffnung nochmals verzögert.
Nunmehr kann das Bad wie Bürgermeister Henne mitteilt am 25.06.2010 wieder allen Badefreunden zur Verfügung gestellt werden.
Bürgermeister Henne bittet um Verständnis für die Verzögerung und weist darauf hin, dass es durch den Fortgang der Arbeiten auch über den Eröffnungstermin hinaus zu Lärmbelästigungen kommen kann.
Zusätzlich wird das Dach mit einer Fotovoltaikanlage ausgestattet. Damit ist dann auch die Investitionsmaßnahme Fotovoltaik in Oberweser vorerst abgeschlossen mit der insgesamt neun gemeindliche Gebäude mit Anlagen zur Stromgewinnung ausgestattet wurden.
Der Gemeindevorstand hat aufgrund der auf 7 Monate reduzierten Öffnungszeit eine Reduzierung der Entgelte für die Dauerkarten um rd. 20 % mit folgenden Einzelbeträgen beschlossen.
| Erwachsene | 100,00 € | neu 80,00 € |
| Jugendliche | 70,00 € | neu 56,00 € |
| Familien | 150,00 € | neu 120,00 € |
| Alleinerziehende mit einem Kind | 130,00 € | neu 104,00 € |
Saisonkarteninhaber, die bereits eine Dauerkarte erworben haben, erhalten ab Wiedereröffnung voraussichtlich Anfang Juni an der Hallenbadkasse -unter Vorlage der Saisonkarte- den Differenzbetrag erstattet.
Weiterhin wird angeboten, die bereits erworbenen Saisondauerkarten an der Hallenbadkasse zurück zu geben. Das Entgelt wird dann erstattet.
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass das Land Hessen auch weiterhin Fördermittel für private Altbausanierungen nach den einschlägigen Richtlinien im Rahmen der Dorferneuerung Heisebeck zur Verfügung stellt. Wir würden es sehr begrüßen, wenn möglichst viele Hausbesitzer in Heisebeck vom Beratungsangebot und von der Förderung Gebrauch machen würden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen zur Verfügung:
Amt für den ländlichen Raum
Dipl.-Ing. Horst Görlitz
Tel. 05671/8001-2428
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Dorfplaner Ulrich Leander Braun
Tel. 05506/7074
Burgstr. 21
37139 Adelebsen
Ortsvorsteher Jörg Henrici
Auf den Raten 5, Heisebeck
Tel. 05574/999557
Arbeitskreis Dorferneuerung, Horst Kehler
Grüner Weg 5, Heisebeck
Tel. 05574/699
Bürgermeister Rüdiger Henne
Rathaus Gieselwerder
Tel. 05572/9373-0
Zu beachten ist, dass Heisebeck bis zum Jahr 2012 im Dorferneuerungsprogramm ist. Anträge können bis zum Jahr 2011 gestellt werden.
Wichtiger Hinweis: Wer in den Genuss der Fördermittel kommen möchte, darf mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt!
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Nicht-Trinkwasseranlagen von Privatpersonen, wie z.B. Regenwassernutzungs-, Dachablaufwasser-, Grundwasser-, Brunnenwasseranlagen, bei der Gemeindeverwaltung als örtlich zuständigem Wasserversorgungsunternehmen anzuzeigen sind, soweit dies noch nicht geschehen ist.
Rohrleitungen dieser privaten Anlagen müssen dauerhaft farblich gekennzeichnet und die Entnahmestellen mit dem Schild "Kein Trinkwasser" gekennzeichnet sein.
Eine Verbindung zwischen der gemeindlichen Trinkwasseranlage und der privaten Anlage ist nicht zulässig.