Am Donnerstag, dem 26. Januar 2012, findet um 19:30 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Gewissenruh im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Tagesordnung:
Bei der Gemeinde Oberweser wird ein Vereinsregister geführt, in dem auch die Ansprechpartner/Vorsitzenden vermerkt sind.
Diese Daten werden an Interessierte weitergegeben und auch in Bürgerinformationen und im Internet auf dieser Seite unter "Vereine" veröffentlicht. Dort kann der aktuelle Stand überprüft werden.
In der Zeit um Weihnachten und zu Beginn eines neuen Jahres finden in der Regel die Generalversammlungen/Jahreshauptversammlungen statt; Neuwahlen von Vorständen sind dabei oft Tagesordnungspunkte.
Um das Vereinsregister der Gemeinde auf einem aktuellen Stand halten zu können, bitten wir um Mitteilung, möglichst per Email an c.turrey@oberweser.de oder über unser Onlineformular, wenn sich Veränderungen im Vorsitz eines Vereins ergeben haben.
Dem Parken von Autos und anderen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum sind im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer rechtliche Grenzen gesetzt. Allen Autofahrern und -fahrerinnen sollten diese Grenzen geläufig sein. Insbesondere bei Unsicherheit darüber, ob man einer bestimmten Stelle Parken darf oder eben nicht, sollte man sich auch den § 1 der Straßenverkehrsordnung ins Gedächtnis rufen:
§ 1 Grundregeln
Allein hieraus ergibt sich für die verständige Autofahrerin und den verständigen Autofahrer, dass man auch unabhängig von den weiteren Vorschriften, die das Halten und Parken betreffen,
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, sich entsprechend zu rücksichtsvoll zu verhalten und "lieb gewonnene Parkgewohnheiten" zu überdenken.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Nicht-Trinkwasseranlagen von Privatpersonen, wie z.B. Regenwassernutzungs-, Dachablaufwasser-, Grundwasser-, Brunnenwasseranlagen, bei der Gemeindeverwaltung als örtlich zuständigem Wasserversorgungsunternehmen anzuzeigen sind, soweit dies noch nicht geschehen ist.
Rohrleitungen dieser privaten Anlagen müssen dauerhaft farblich gekennzeichnet und die Entnahmestellen mit dem Schild "Kein Trinkwasser" gekennzeichnet sein.
Eine Verbindung zwischen der gemeindlichen Trinkwasseranlage und der privaten Anlage ist nicht zulässig.